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Wie lange hat man Garantie auf Lidl Produkte?

LIDL Wer ein technisches Gerät oder ein anderes Produkt aus dem Non-Food-Sortiment von Lidl kauft, möchte sich darauf verlassen können, dass die Ware einwandfrei funktioniert. Kommt es schließlich doch zu einem Ausfall oder einer Beschädigung, die die weitere Nutzung verhindert, möchte man dies gegenüber dem Hersteller oder dem Verkäufer geltend machen. Mit der Garantie des Herstellers und der gesetzlich verankerten Gewährleistung gibt es zwei Instrumente, die dies ermöglichen. Aus Kulanz räumt Lidl sogar noch ein Umtauschrecht ein, das allerdings zeitlich begrenzt ist.

Beginnen wir zunächst einmal mit der Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen. Bei der Gewährleistung handelt es sich um ein Recht, dass dem Käufer gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingeräumt wird. Es gilt zwei Jahre lang nach dem Kauf eines Produkts. Tritt in dieser Zeit ein Mangel an dem Produkt auf, kann der Käufer dies gegenüber dem Verkäufer beanstanden. Dieser muss den Schaden reparieren oder ein unbeschädigtes Gerät zur Verfügung stellen (Mehr Infos dazu).


Lidl Garantie beträgt meistens zwei Jahre

Die normale Garantie beträgt 2 Jahre. Auch über 2 Jahre hinaus kann Lidl im Zweifel für eine Reparatur oder den Umtausch haften. Damit dieses Recht greift, gibt es allerdings eine entscheidende Voraussetzung: Der Käufer muss belegen, dass die Ware schon beim Kauf einen Vorschaden hatte, der diesen, nun eingetretenen, schwerwiegenden Schaden zur Folge hatte. Handelt es sich dabei um einen Schaden, der nicht durch eine unsachgemäße Nutzung entstanden ist, sind die Händler meist sehr kulant und erstatten die Ware. In den ersten sechs Monaten ist die Beweispflicht umgedreht. Innerhalb dieser Zeit wird angenommen, dass der Schaden schon bei der Auslieferung bestand. Will der Händler nicht für den Mangel aufkommen, muss er nachweisen, dass die Ware bei der Auslieferung in einem einwandfreien Zustand war.

Dem gegenüber steht die Garantie. Es handelt sich dabei um eine vertraglich festgelegte Haftung zwischen einem Unternehmen und einem Käufer besteht. Das Unternehmen kann entweder der Hersteller oder der Verkäufer sein. Die  Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die über die gesetzlichen Anforderungen der Gewährleistung hinausgeht. Die Garantie bezeichnet den Zeitraum, in dem der Hersteller oder der Händler für Mängel aufkommen. Meist sind es drei oder fünf Jahre, in denen man einen Garantieanspruch hat. Bei langlebigen Produkten kann sich die Garantie allerdings auch auf mehrere Jahrzehnte erstrecken. Wir haben keine direkt Beziehungen mit Lidl daher können wir keine Haftung für diese Infos übernehmen. Wir haben die Informationen alle auf der Lidl Webseite gefunden.

Lidl Garantie


So funktioniert die Garantie bei Lidl

Nicht für alle Produkte aus dem Non-Food-Sortiment von Lidl gibt es einen Garantieanspruch. Bei technischen und elektronischen Geräten ist dies allerdings der Fall. Unsere stichprobenartige Durchsicht der Produkte hat ergeben, dass sich die Garantie über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt. In dieser Zeit sind die Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Importeur geltend zu machen. Dieser ist zunächst über eine Service-Hotline zu kontaktieren. Nur wenn das geschehen ist, kann der kostenfreie Versand in die Wege geleitet werden.

Über welchen Zeitraum sich die Garantie erstreckt, wer der Importeur ist und wie dieser kontaktiert werden kann, kann zum einen in der mitgelieferten Bedienungsanleitung nachgelesen werden. Zum anderen bietet auch die Website www.lidl-service.de die nötigen Informationen.

Damit das Kaufdatum einwandfrei nachgewiesen kann, ist der Kassenbon aufzubewahren. Dieser muss als Kopie gemeinsam mit dem Produkt und der Garantiekarte eingeschickt werden, wenn ein Garantiefall geltend gemacht werden soll. Bei Produkten, die im Online-Shop gekauft wurden, fungiert die Rechnung als Nachweis. Beide Dokumente müssen sowohl beim Garantie- als auch bei Gewährleistungsfall vorliegen.

Garantie bei Lidl


Lidl bietet Umtauschrecht an

Geht es um das Umtauschrecht, das Lidl anbietet, reicht alleine der Kassenbon aus. Das Umtauschrecht gilt drei Monate nach dem Kauf. Innerhalb dieser Zeit kann ein Produkt aus dem Non-Food-Sortiment ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Im Gegenzug erhält man den vollen Kaufpreis erstattet (Entsprechende Infos bei Lidl).


Garantie: Auch ein Zeuge kann das Kaufdatum bestätigen

Nonfood Eigenmarken von Lidl

Übrigens, die Rechtslage schreibt im Gewährleistungs- oder Garantiefall nicht eindeutig vor, dass das Kaufdatum durch eine Rechnung belegt werden muss. Auch ein Zeuge, der das Datum bestätigt, kann die Funktion übernehmen. Außerdem wird im Internet häufig darüber berichtet, dass Lidl sehr kulant im Umgang mit Reklamationen sei.

Schließlich kann häufig auch mit einem Verweis auf den Angebotszeitraum das Kaufdatum eingegrenzt werden. Beim Umtausch kann Lidl die Regeln hingegen selber festlegen. Allerdings geht der Discounter laut Berichten, die wir im Internet finden konnten, sehr kulant mit den Anliegen der Kunden um.

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Matthias Schmidt
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